Vorbeugender Brandschutz
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.““. (OVG Münster 1 A 363/86 vom 11.12.1987)
Seit dem 01.01.2020 hat die Feuerwehr die Aufgabe einer anerkannten Brandschutzdienststelle übernommen.
Der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz versteht sich neben dem abwehrenden Brandschutz als weitere grundlegende Aufgabe der Feuerwehr Greven. Beide sind in ihren Wirkungen eng miteinander verbunden eine effektive Gefahrenabwehr ist nur möglich, wenn im baulichen Objekt optimale brandschutztechnische Vorarbeit geleistet wird. Umgekehrt wirkt sich dies wiederum auf die Anzahl und die Qualität kommender Einsätze aus.