Brandverhütungsschau

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.

Aus diesem Grund führen die Beamte der Brandschutzdienststelle nach einem festgelegten Fristenplan in bestehenden Gebäuden Brandverhütungsschauen durch. Hier wird der brandschutztechnische Zustand eines Gebäudes mit den Schutzzielen der Bauordnung und den ergänzenden Sonderbauvorschriften, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Erfordernissen für den abwehrenden Brandschutz vor Ort verglichen und gegebenenfalls bemängelt.

Die sachverständige Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, die als Ergebnis der Brandverhütungsschau dem Objektnutzer schriftlich zugestellt wird, weist die vorgefundenen Fehler oder Mängel aus. Die Fachleute des vorbeugenden Brandschutzes erarbeiten aber auch gemeinsam mit den Planern Lösungsvorschläge bei kniffligen Problemfällen und stehen auch für Konzeptionen und Beratungen gerne persönlich zur Verfügung.

Die Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer in der Regel zwei Wochen vor der Besichtigung schriftlich angekündigt. In besonderen Fällen sind aber auch nicht angemeldete Überprüfungen üblich, da nur so ein Bild von den tatsächlichen Betriebsbedingungen gewonnen werden kann. Werden besonders grobe Mängel im Rahmen einer Brandverhütungsschau ermittelt, erfolgt nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist eine weitere Brandverhütungsschau in Verbindung mit dem zuständigen Bauordnungsamt.