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Waldbrandrisiko in NRW regional unterschiedlich stark
PRESSEINFORMATION von Wald und Holz NRW vom 14.04.2025
Münster Durch die anhaltende Hochwetterlage mit steigenden Temperaturen und nur sehr wenigen Niederschlägen ist die Gefahr für Waldbrände, regional unterschiedlich, weiter hoch. Regeln zur Vermeidung von Waldbränden sollten jetzt unbedingt berücksichtigt werden. Das ist auch besonders wichtig für die Planung der diesjährigen Osterfeuer.
Für die Planung eines Osterfeuers ist mit Blick auf die Waldbrandgefahrenlage entscheidend: Offenes Feuer darf nur mit einem Abstand von mindestens 100 Metern zum Waldrand, nach allen Seiten, entzündet werden. „Im Übrigen ist die Beachtung dieser Regel eine gesetzlich geregelte Pflicht. Wer sie nicht beachtet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft werden“, erklärt Waldbrandexperte Hartwig Dolgner, Wald und Holz NRW. „Viel wichtiger ist aber, dass es sicher im Interesse aller ist, unsere unschätzbar wertvollen Wälder vor jedem verheerenden Brand zu schützen“, betont Dolgner.
Genehmigungen für Osterfeuer erteilen die Ordnungsbehörden vor Ort. In Greven sind neun Osterfeuer genehmigt worden. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Osterfeuer, die näher als 100 Meter zum Wald entfacht werden sollen, eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandregelung erteilen. Voraussetzung dafür ist immer ein umfassendes Sicherheitskonzept, welches der Veranstalter vorlegen muss. Alle Befreiungen und Genehmigungen erfolgen in Absprache mit der Feuerwehr vor Ort. Wenn kurzfristig der Waldbrandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst auf Stufe 3 oder höher steigt, wird die Genehmigung ungültig.
Eine erhöhte Waldbrandgefahr im Frühjahr ist nichts Ungewöhnliches. Trockene Winde aus Ost/Südost, die ersten längeren Perioden mit warmem und trockenem Wetter und viel trockenes Material auf dem Waldboden führen auch aktuell dazu, dass die Lage gut beobachtet werden muss. Insbesondere, da nicht immer jedem bewusst ist, dass die Gefahr auch im Frühling – und nicht erst im Sommer – schon steigen kann.
Eine Orientierung über die aktuelle Gefahrenlage bietet der Deutsche Wetterdienst mit seinem 5-stufigen Waldbrandgefahrenindex. Vor Ort kann die Gefahrenlage jedoch deutlich höher sein, als es diese statistischen Berechnungen voraussagen können. Bei der dritten Stufe wird laut Waldbrandgefahrenindex von einer mittleren Gefahr ausgegangen, ab Stufe 4 ist eine hohe Gefahr erreicht. Lokal kann die Gefahrenstufe stark variieren und auch höher ausfallen.
Allgemeine Regeln, mit denen sich das Risiko eines Waldbrandes drastisch reduzieren lässt:
-Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald, außer an explizit gekennzeichneten Grillplätzen, gesetzlich verboten.
-Rettungswege wie Waldwege und Waldzufahrten müssen frei bleiben.
-Kraftfahrzeug dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht Brandgefahr aus, wenn sich vertrocknetes Pflanzenmaterial oder Laub darunter befindet.
-Keine Zigaretten in die Landschaft werfen – glimmende Kippen lösen immer wieder Waldbrände aus! Im Wald gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot.
Waldbrände sofort der Feuerwehr melden
Wer Rauchgeruch wahrnimmt oder gar Flammen im Wald erkennt, sollte nicht zögern und sofort die 112 anrufen. Eigene Löschversuche sollten nur bei kleinsten Entstehungsbränden unternommen werden. Ist das Feuer erst einmal richtig entfacht, sind Löschversuche oft wenig hilfreich. Stattdessen sollten alle den Gefahrenort zügig verlassen und einen Notruf absetzen. -fm-
Quelle: https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/waldbrandgefahr